Datenschutzbeauftragter

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (Artikel 2 Abs. 1 GG). Daraus hat das Bundesverfassungsgericht das Recht des Einzelnen abgeleitet, selbst für die Verwendung seiner Daten zu bestimmen (Volkszählungsurteil).

Unternehmen, bei denen mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, müssen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Unabhängig von der Anzahl der Personen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, besteht die Pflicht zur Bestellung, wenn Verarbeitungen durchgeführt werden, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) durchzuführen ist. Das gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitete werden.

Externer, oder interner Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte muss in Ausübung seiner Tätigkeiten weisungsfrei sein. Ihm müssen die Teilnahmen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ermöglicht und deren Kosten übernommen werden.

Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entstehen folgende Vorteile:

  • Keine Interessenkonflike mit anderen Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens.
  • Keine Bindung von qualifizierten Mitarbeitern durch das Datenschutzmanagement.
  • Wegfall von Fort- und Weiterbildungskosten durch den internen Datenschutzbeauftragten.
  • Keine Bindung an Mitarbeiter durch höheren Kündigungsschutz.
  • Keine "Betriebsblindheit".

Wie werden Sie unterstützt?

Ich unterstütze Sie bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die:

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Verfahren und Datenschutzmaßnahmen.
  • Prüfung der Datenschutzmaßnahmen und Beratung hinsichtlich Verbesserungen.
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Auskünften an Kunden und Behörden.

Dadurch schaffen Sie Vertrauen zu Ihren Mitarbeitern und Kunden, deren personenbezogenen Daten Sie verarbeiten.